10 nicht als Vollgeschoss, solange es eine Grundfläche von 146.60m2 (244.34m2 x 0.6) nicht überschreitet. Das Attikageschoss weist – ohne die gedeckte Dachterrasse und den gedeckten Unterstand – eine Grundfläche von 104.20m2 auf (vgl. Informationen zur Baueingabe vom 11.4.2008 sowie Plan Grundrisse 1:100 vom 11.4.2008, Ebene 4). Selbst unter Mitberechnung der gedeckten Terrasse und des gedeckten Unterstandes, welche über eine Grundfläche von insgesamt ca. 40m2 verfügen, überschreitet die Grundfläche des Attikageschosses nicht mehr als 60% der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses.