Gemäss Berechnung des Regierungsrates (angef. RRB, Erw. 4.3.1 und 4.3.2) beträgt das Volumen des Geschosses auf der Ebene 1 unter Miteinbezug des Liftschachts sowie der Räume Nr. 4 und 7 gemäss Volumenmodell (Informationen zur Baueingabe vom 11.4.2008, S. 2 sowie Anhang Volumenmodell Ebene 1) 760.66m3. Nicht zu beanstanden ist, dass der offene Sitzplatz und der Geschossboden der 1. Ebene nicht in die Volumenberechnung miteinbezogen worden sind. Den kommunalen Behörden kommt bei der Auslegung der