e) einzureichen. Vorliegend liegen die Schnitt- und Fassadenpläne, die Grundrisse, der Umgebungsplan sowie der Situationsplan in den Akten – es fehlt indessen ein Katasterplan mit eingetragenen Grenz- und Gebäudeabständen (die Massangaben auf dem Situationsplan sind nicht vollständig) sowie die Bezeichnung der Gebäudehöhen in den Fassadenplänen, womit die Gesuchsunterlagen die Anforderungen gemäss Art. 120 Abs. 1 lit. c und e BauR nicht erfüllen. Nachdem sich die Gebäudehöhen sowie die Grenzabstände anhand der vorliegenden Pläne ermitteln lassen, ist indessen von einer