Gemäss Art. 120 Abs. 1 des Baureglements des Bezirks Küssnacht (BauR) ist das Baugesuch namentlich mit einem vom Geometer nachgeführten und unterzeichneten Katasterplan mit eingetragenen Massen des Baukörpers samt Grenz- und Gebäudeabständen mit mindestens einem Fixpunkt (lit. c), sowie mit den Schnitt- und Fassadenplänen in der Regel im Massstab 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien, den massgebenden Gebäude- und Firsthöhen sowie den weiteren notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen Höhenkoten am Bau (lit. e) einzureichen.