3.3 Soweit die Beschwerdeführer Ziff. 2-4 geltend machen, die bewilligten Pläne würden Widersprüche aufweisen, hat der Bezirksrat in seiner Vernehmlassung vom 11. November 2009 an den Regierungsrat ausdrücklich festgehalten, dass in der Baubewilligung unter den verbindlichen Planunterlagen versehentlich das falsche Datum eingetragen worden sei (vgl. Disp-Ziff. 5 des Beschlusses). Massgebend sei der Situationsplan 1:500 vom 11. April 2008 (nach Projektanpassung) und nicht derjenige vom 15. Oktober