Der Grund für den Richtungswechsel der Baukommission liegt vielmehr in der Projektänderung vom 11. April 2008. Zudem hat die Baukommission dem Beschwerdegegner bzw. dem Architekten nach der Projektanpassung in keiner Weise zugesichert, dass auch die übrigen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt seien bzw. dass die Baubewilligung erteilt werde, zumal hierfür der Bezirksrat zuständig ist.