II/5) ist zudem klar nachvollziehbar, dass die Bau- und Ortsbildkommission dem Beschwerdegegner namentlich empfahl, das Attikageschoss zu verkleinern, sodass das Objekt auf keiner Fassadenseite viergeschossig in Erscheinung trete. Daraufhin hat der Beschwerdegegner bzw. sein Architekt eine entsprechende Anpassung (Rückversetzung der Fassadenfronten des Attikageschosses auf der Nordostseite um 90cm, auf der Südostseite um 60cm) vorgenommen, woraufhin die Baukommission dem Architekten am 8. April 2008 schriftlich mitteilte, ihrer Meinung nach passe sich das Gebäude mit den vorgenommenen Änderungen optisch in der Massstäblichkeit