Dieser Auffassung des Regierungsrates ist beizupflichten: Soweit überhaupt eine Gehörsverletzung vorlag, wurde diese jedenfalls mit dem Unterbreiten der Projektänderung und der Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme geheilt. Aufgrund der Aktennotizen der Baukommission (III 2010 118, Bf-act. II/5) ist zudem klar nachvollziehbar, dass die Bau- und Ortsbildkommission dem Beschwerdegegner namentlich empfahl, das Attikageschoss zu verkleinern, sodass das Objekt auf keiner Fassadenseite viergeschossig in Erscheinung trete.