2.2 Stellung genommen und ausgeführt, den Einsprechern hätten die nach Einspracheerhebung erfolgten Kontakte zwischen dem Bauamt, der Bau- und der Ortsbildkommission sowie dem Beschwerdegegner bzw. seines Architekten zur Kenntnis gebracht werden müssen. Da diese aber zur vom Beschwerdegegner vorgenommenen Projektanpassung vom 11. April 2008 am 16. Mai 2008 Stellung nehmen konnten, hätten sie durch die Vorgehensweise der Baubehörde keine Rechtsnachteile erlitten. Dieser Auffassung des Regierungsrates ist beizupflichten: