3.1.2 Bereits im Verwaltungsbeschwerdeverfahren VB 247/2008 haben die Beschwerdeführer Ziff. 2-4 gerügt, das Bauamt des Bezirks Küssnacht habe vor Erlass der Baubewilligung Gespräche mit dem Beschwerdegegner bzw. mit dessen Architekten geführt, was gegen das Gleichbehandlungs- und Fairnessgebot gemäss Art. 29 Abs. 1 BV verstosse.