In der Stellungnahme vom 23. Juni 2009 an den Bezirksrat Küssnacht begründen die Beschwerdeführer Ziff. 2-4 das Ausstandsbegehren im Wesentlichen damit, dass die Baubewilligung an einer Besprechung vom 4. März 2008 zwischen dem Beschwerdegegner, dessen Architekten und den Mitgliedern der Baukommission „ausgejasst“ und „heimlicher Bewilligungshandel“ betrieben worden sei. Es seien