3.1.1 Die Beschwerdeführer Ziff. 2-4 bringen vor, ihr am 23. Juni 2009 gestelltes Ausstandsbegehren gegen alle Bezirksräte, die Baukommissionsmitglieder, den Landschreiber sowie den Bauleiter und seine Mitarbeiter sei im bezirksrätlichen Bauentscheid vom 19. August 2009 weder erwähnt noch behandelt worden, was vor Regierungsrat als Rechtsverweigerung gerügt worden sei. Der Regierungsrat sei aber mit keinem Wort auf die Rechtsverweigerungsrüge eingegangen.