G. Das instruierende Sicherheitsdepartement beantragte am 20. Juli 2010 mit zwei separaten Vernehmlassungen, die Verfahren III 2010 115 und III 2010 118 seien zu vereinigen und die Beschwerden III 2010 115 und III 2010 118 seien unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer abzuweisen. Der Bezirksrat Küssnacht beantragte am 28. Juli 2010 vernehmlassend, die Beschwerden seien unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer vollumfänglich abzuweisen.