1. Es liegt ein Verstoss gegen Artikel 37 des Baureglement des Bezirks Küssnacht vor (Verstoss gegen den Artikel betreffend sichtbarer Untergeschosse). Die Baubewilligung ist aufzuheben. 2. Es liegt ein Verstoss gegen die Gebäudehöhe vor. Die Baubewilligung ist aufzuheben. 3. Das Obergeschoss entspricht nicht dem kantonalen Baugesetz (Attika- Artikel). Die Baubewilligung ist aufzuheben. 4. Der Bau gliedert sich nicht ins bestehende Quartier ein. Die Baubewilligung ist aufzuheben. 5. Die Zonenkonformität ist nicht gegeben. Die Baubewilligung ist aufzuheben.