D. Die gegen diesen Beschluss durch A.________ und durch B.________, C.________ und D.________ erhobenen Verwaltungsbeschwerden wies der Regierungsrat nach Durchführung eines Augenscheins durch die Sachbearbeiterin des instruierenden Sicherheitsdepartements mit Beschluss Nr. 587/2010 vom 8. Juni 2010 (Verfahren VB 239/2009 und VB 243/2009), versendet gemäss Versandstempel am 15. Juni 2010, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer ab.