sowie von B.________, C.________ und D.________ erhobenen Verwaltungsbeschwerden hiess der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 301/2009 vom 17. März 2009 (Verfahren VB 243/2008 und VB 247/2008) in Aufhebung des Bezirksratsbeschlusses gut. Der Bezirksrat wurde aufgefordert, ergänzende Gesuchsunterlagen (Schallschutznachweis, Energienachweis, Farbund Materialkonzept, Umgebungsplan) einzuverlangen und gestützt auf die verbesserten Unterlagen eine Neubeurteilung vorzunehmen.