A. Am 15. Oktober 2007 reichte F.________ ein Baugesuch für den Neubau eines Dreifamilienhauses auf der in der Wohnzone mit mittlerer Ausnützung (W2B) gelegenen KTN H.________, I.________ (Strasse), in Küssnacht ein. Das Bauvorhaben wurde im Amtsblatt Nr. ________ vom ________ 2007 publiziert und in der Folge während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert Frist erhoben A.________, J.________ sowie B.________, C.________ und D.________ öffentlich-rechtliche Baueinsprache beim Bezirksrat Küssnacht. Am 11. April 2008 reichte F.________ eine Projektänderung ein.