Musste nach dem Gesagten der Kläger wegen des in den Baugesuchsunterlagen befindlichen Gutachtens der K.________ AG vom 20. Dezember 2007 befürchten, dass die Beklagten die notwendige Baugrubensicherung mittels Vernagelung vornehmen würden, so hat der Vorderrichter das klägerische Klagebegehren Ziffer 2 zu Recht gutgeheissen. Kantonsgericht Schwyz 19