cc) Aus dem Wortlaut der Dienstbarkeit, wonach die bergseitigen Fassaden neuer Häuser nur ein Vollgeschoss aufweisen dürfen, muss geschlossen werden, dass damit eine Baubeschränkung beabsichtigt war; ein anderes Motiv ist nicht ersichtlich. Der Dienstbarkeitsbegründer verfolgte das Ziel, die Aussicht Kantonsgericht Schwyz 12