bb) Eine Fassade wird nach damaligem und vorliegend massgebenden Verständnis definiert als Vorderseite, Aussenseite eines Gebäudes (Brockhaus Enzyklopädie, Sechster Band F-GEB, 1968, S. 85) bzw. als sichtbare Gebäudehülle oder Aussenhaut (www.hausnet.ch, Wissen rund um die Gebäudehülle, S. 1). Mit „bergseitigen Fassaden neuer Häuser“ sind somit gemeint die sichtbaren Gebäudehüllen, die zur Bergseite gerichtet sind. Als Dachgeschoss gilt der über der obersten Vollgeschossdecke liegende Teil eines Hauses (Brockhaus Enzyklopädie, Vierter Band CHOD-DOL, 1968, S. 244).