O., N 54 zu Art. 730 ZGB). Die mehrfache Belastung kommt sehr häufig vor (Durchleitungs-, Wege-, Aussichtsdienstbarkeit), ebenso die mehrfache Berechtigung (Quellenrechte, Bewässerungsrecht, Weide- und Holzbezugsrechte am gleichen Grundstück zu Gunsten mehrerer Grundstücke). Es liegen so viele Dienstbarkeiten wie belastete oder berechtigte Grundstücke vor. Eine jede von ihnen hat ihre eigene, von den anderen unabhängige rechtliche Existenz, doch kann der Untergang der Dienstbarkeit an einem der belasteten Kantonsgericht Schwyz 11