1. In Gutheissung der Klage wird den Beklagten die Realisierung des geplanten Obergeschosses bzw. Dachgeschosses auf KTN yy Grundbuch Einsiedeln untersagt. 2. In Gutheissung der Klage wird den Beklagten untersagt, das klägerische Grundstück KTN xx Grundbuch Einsiedeln im Zuge der Realisierung ihres auf KTN aa Grundbuch Einsiedeln geplanten Bauvorhabens für Vernagelungen oder Erdanker oder sonst wie in Anspruch zu nehmen. 3. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 3'600.00 festgesetzt und den Beklagten überbunden, wobei sei solidarisch haften. (…). Kantonsgericht Schwyz 4