2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 15'981.10, bestehend aus den Gebühren von Fr. 15'827.60 und den Auslagen von Fr. 153.50, werden unter solidarischer Haftbarkeit den Beklagten auferlegt. Die Verfahrenskosten werden aus dem Kostenvorschuss der Beklagten von Fr. 20'000.00 bezogen, der Restbetrag von Fr. 4'018.90 wird ihnen zurückerstattet.