8. Zusammenfassend ist die Berufung abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist, und das angefochtene Urteil des Bezirksgerichts Höfe vom 21. Dezember 2006 ist zu bestätigen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beklagten für das Berufungsverfahren kosten- und entschädigungspflichtig;- erkannt: 1. Die Berufung wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird, und das angefochtene Urteil des Bezirksgerichts Höfe vom 21. Dezember 2006 wird bestätigt.