____ (vgl. Überweisungsverfügung des Untersuchungsrichteramtes des Kantons Zug vom 22. September 2003, BB 126, S. 19 f. Ziff. 6.2) nicht abgestellt werden kann, da er diese als Angeschuldigter geäussert hat und diese als Schutzbehauptungen zu qualifizieren sind.