falls die Gültigkeit der Abtretungen überhaupt äquivalente Gegenleistungen voraussetze, was bestritten werde. Die Klägerin bestreitet, dass sie von den Beklagten für die ihnen abgetretenen Forderungen gegenüber der G.________ AG in Konkurs Gegenleistungen erhalten habe. Nicht die Klägerin, sondern höchstens J.________ habe von den Beklagten allenfalls Gegenleistungen in bar oder mittels Check erhalten.