Am 21. Juli 1999 versprach die K.________ AG der Klägerin ein Honorar von Fr. 400'000.00 für die Projektierung eines Bauprojekts auf den Grundstücken an der H.________strasse in Zürich. Dabei verpflichtete sich die Klägerin, dass sämtliche mit dem Baubewilligungsverfahren verbundene Aufwendungen bis Kantonsgericht Schwyz 21