Dies gilt umso mehr, als bei einem Dokument mit so wenigen Seiten ein falsch platzierter Seitenumbruch entweder vom Ersteller, aber auch vom Empfänger kaum hätte übersehen werden können, bzw. Letzteren zum Nachfragen hätte veranlassen müssen. Darüber hinaus fällt auf, dass das Dispositiv des Entscheids durch Leerraum getrennt auf eine neue Seite gesetzt wurde.