__ habe den Beleg offenbar vor seiner Übergabe an die Beklagte manipuliert. Bei einer bloss summarischen Prüfung des Dokuments könne man annehmen, dass die etwas verunglückte Darstellung durch einen falsch platzierten Seitenumbruch oder einen Stau im Papierfach des Faxgerätes verursacht worden sei (S. 20 f. Rz 62 f.).