Fest steht damit, dass J.________ hinsichtlich des vorliegenden Sachverhalts wegen der teilweisen Abtretungen des klägerischen Rückforderungsanspruchs gegenüber der Konkursmasse G.________ AG an die Beklagten das von I.________ erhaltene Geld (Check im Betrag von Fr. 2.17 Mio.) zweckwidrig und unrechtmässig verwendet hat. Hiezu fehlte ihm intern die Vertretungsbefugnis bzw. -macht. Zu prüfen ist nachfolgend, ob den Beklagten das Fehlen der Vertretungsmacht entgegengehalten werden kann.