geringe Nachlässigkeit lässt vor allem dann auf den bösen Glauben schliessen, wenn der Dritte das Geschäft abschliesst, ohne den objektiven Missbrauchsindizien Aufmerksamkeit zu schenken, die erkennen lassen, dass der Vertreter gegen die Interessen des Vertretenen handelt. Die Anforderungen an den Dritten entsprechen jenen eines ehrlichen oder durchschnittlichen Menschen in einer analogen Situation. Für Handelsgeschäfte steigen die Anforderungen hinsichtlich der Aufmerksamkeit mit zunehmender Erfahrung des Dritten.