Der Kaufvertrag vom 15. Oktober 1999 wurde am 2. März 2000 modifiziert. Es wurde insbesondere stipuliert, dass die Verkäuferin bereits Fr. 200'000.00 erhalten habe und ihr heute – ausseramtlich, d.h. ohne Mitwirkung des Notariats M.________ – weitere Fr. 100'000.00 bezahlt worden seien. Falls die F.________ AG für den Erwerb der Grundstücke keine Bewilligung erhalten werde, falle der Kaufvertrag vom 15. Oktober 1999 mit den heutigen Änderungen dahin und die bereits geleisteten Anzahlungen von total Fr. 300'000.00 seien den Käufern zurückzuerstatten. Als Sicherheit für die geleisteten Anzahlungen habe die F.___