(Rückzession). Die Käufer hätten heute Fr. 200'000.00 bezahlt; als Sicherheit hiefür trete die F.________ AG den Käufern Fr. 200'000.00 des Anspruchs auf Rückleistung des Kaufpreises gegenüber der Konkursmasse G.________ AG im Gesamtbetrag von Fr. 2'170.00.00 ab. Falls die F.________ AG für den Erwerb der Grundstücke keine Bewilligung erhalten und somit der Kaufvertrag nicht erfüllt werde, trete die F.________ AG den heutigen Käufern einen Teilbetrag von Fr. 200'000.00 des Anspruchs auf Rückleistung des Kaufpreises gegenüber der Konkursmasse G.________ AG ab (BB 26, S. 6, 8 Ziff. 1, und S. 10 Ziff. 10).