(1) Im Falle unverschuldeter Krankheit erfolgt die Gehaltszahlung gemäss Kollektiv- Krankentagegeldversicherung (2) Der Angestellte versichert sich selbst, seine Ehegattin und seine unmündigen Kinder gegen Krankenpflegekosten. Die Prämien gehen ausschliesslich zu Lasten des Angestellten.