Zunächst sieht er im Betrag von Fr. 91'152.00 scheinbar eine Schadenersatzforderung der Ausgleichskasse Schwyz gegenüber der Beklagten, welche nicht auf ihn abgewälzt werden könne. Er erwähnt indessen mit keinem Wort, dass ihm kein Lohn ausbezahlt Kantonsgericht Schwyz 7