Am 14. Juni 2007 reichte die Beklagte die Berufungsantwort ein und trug auf Abweisung der Berufung an. Kantonsgericht Schwyz 4 Mit Replik und Duplik vom 1. Oktober 2007 bzw. 6. Februar 2008 hielten die Parteien an ihren Anträgen fest;- in Erwägung: