Mit Replik vom 2. Juni 2005 und Duplik vom 26. Oktober 2005 hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. Am 28. Juni 2006 edierte der Vorderrichter bei der Ausgleichskasse Schwyz die AHV-Meldungen der C.________ AG betreffend Lohnzahlungen an den Kläger für die Beitragsmonate Januar bis März 1999. Mit Eingabe vom 21. September 2006 bzw. 3. Oktober 2006 nahmen die Parteien Stellung zum Beweisergebnis. Mit Urteil vom 23. Oktober 2006 hat der Einzelrichter des Bezirkes Höfe die Klage abgewiesen, die Gerichtskosten von Fr. 1'554.25 dem Kläger auferlegt und diesen überdies verpflichtet, der Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 4'000.00 zu bezahlen.