Mit Verfügung vom 15. Dezember 1998 entzog die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) der C.________ AG die Bewilligung zur Ausübung der Geschäftstätigkeit als Bank (vorinstanzl. BB 6); die C.________ AG wurde aufgelöst und trat in Liquidation. Die D.________ AG wurde als Liquidatorin eingesetzt. Am 18. März 1999 wurde der Konkurs über die C.________ AG eröffnet.