1. Es sei der Nachlass des H.________ mitsamt den herabsetzungsfähigen Zuwendungen gemäss Ziffer 3. des Rechtsbegehrens festzustellen. 2. Es sei festzustellen, dass die Klägerinnen 1 und 2 am Nachlass gemäss Ziffer 1. des Rechtsbegehrens zum Pflichtteil von je 3/16 (total 6/16) berechtigt sind. Kantonsgericht Schwyz 3