2. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage, an denen Verhandlungen stattfinden. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. In Ausnahmefällen bleiben prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts vorbehalten. 3. Ausserordentliche Gerichtstage und ausserterminliche Einzelrichterverhandlungen mit Parteivertretern sind unter Rücksichtnahme auf die einem anderen Gericht nach diesem Kalender reservierten Termine anzusetzen.