2. Verfahren wird nach bewährten und an die aktuellen Bedürfnissen angepassten Grundsätzen. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage mit Verhandlungen, vorbehältlich der Bestimmungen über die Gerichtsferien. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. Prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts bleiben vorbehalten. 3. Ausserordentliche Gerichtstage und ausserterminliche Einzelrichterverhandlungen mit Parteivertretern sind unter Rücksichtnahme auf die einem anderen Gericht nach diesem Kalender reservierten Termine anzusetzen.