429 Abs. 2 Satz 1 StPO auch im Fall einer Nichtanhandnahme den Entschädigungsanspruch der beschuldigten Person von Amtes wegen prüfen. Wird die beschuldigte Person sodann wie vorliegend auch eines Vergehens verdächtigt, kann der Beizug eines Anwalts nur ausnahmsweise nicht als eine angemessene Ausübung der Verfahrensrechte erachtet werden (BGE 139 IV 241 = Pra 2013 Nr. 109 E. 2.1; BGE 138 IV 197, E. 2.3.5).