1. Am 18. Juni 2025 wurde bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige/Strafantrag gegen den Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Planungsund Baugesetz (§ 92 PBG) sowie Sachbeschädigung i.S.v. Art. 144 StGB erstattet (U-act. 3.1.01). Sie überwies diese gestützt auf Art. 309 Abs. 2 StPO an die Polizei zur Befragung des Beschwerdeführers als beschuldigte Person (U- act. 9.1.01). Am 19. August 2025 zeigte Rechtsanwalt C.________ der Staatsanwaltschaft an, die Interessen des Beschwerdeführers zu vertreten (U- act. 2.1.01).