bb) Mit den Verfügungen vom 25. Mai 2023 und 2. Oktober 2023 (GPR 2023 3) wurden diverse Anordnungen gegenüber den Gesuchsgegnern (super-)provisorisch getroffen und im Fall der Widerhandlung gegen diese namentlich eine Ordnungsbusse in Höhe von Fr. 500.00 für jeden Tag der Nichterfüllung angedroht (siehe vorne E. 1a). In der Folge wurde den Gesuchsgegnern wegen Nichterfüllung der Anordnungen mit Verfügung vom 22. Februar 2024 (GPR 2023 8) für den Zeitraum vom 10. Juni 2023 bis am 13. Dezember 2023 unter solidarischer Haftbarkeit eine Ordnungsbusse von Fr. 93’500.00 (187 Tage à Fr. 500.00) auferlegt.