zur Einreichung einer Stellungnahme (KG-act. 4). Ebenso ersuchte die Gesuchsgegnerin 1 am 16. Juni 2025 persönlich um Fristerstreckung (KG-act. 5). Mit Schreiben vom 19. Juni 2025 reichte der Rechtsvertreter der Gesuchsgegner 1–2 die Vollmachten seiner Mandanten nach (KG-act. 7). Am 23. Juni 2025 wurde die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme erstreckt (KG-act. 8). Die Gesuchsgegnerin 1 teilte mit Schreiben vom 25. Juni 2025 persönlich mit, dass die Firma der Gesuchsgegnerin 3 eigentlich „L.________“ sei, diese Eigentum der M.________ sei, die Direktorin der M.________, Frau N.________, die L.______