4. Es sei daher der Kanton Schwyz unmittelbar anzuweisen, im eigenen Namen drei Betreibungsbegehren gegen die Gesuchsgegner 1–3, je für einen solidarischen Betrag von CHF 360’000.- nebst Zins zu 5 % seit dem 10. Juni 2023, bei den zuständigen Betreibungsbeamten zu stellen.