3. Es sei daher endlich festzustellen, dass dieser Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen (i.S.v. Art. 292 StGB) sich schon während 720 Tagen ständig entfaltet hat, das heisst zwischen der Zustellfiktion der superprovisorischen Massnahmen des 25. Mai 2023 (i.e. den 10. Juni 2023) und der heutigen Eingabe dieses direkten Vollstreckungsgesuchs (i.e. den 29. Mai 2025).