1. Das Gesuch um superprovisorische Anordnung der Rechtsbegehen der Gesuchsteller wird gutgeheissen und die Gesuchsgegner werden superprovisorisch angewiesen, die Websites „G.________“ sowie „H.________“ zu deaktivieren, den Instagram-Kanal „I.________“ und jegliche anderen von ihnen verantworteten Veröffentlichungen (inkl. „Petitionssammlungen“) im Internet zu diesem Thema zu löschen, darunter die folgenden: Twitter: […] Instagram […] Facebook […] TikTok […] Snapchat […] YouTube […]