betreffend Vollstreckung (Gesuch vom 29. Mai 2025);- hat der Kantonsgerichtspräsident, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: 1. a) Am 23. Mai 2023 reichte u.a. die Gesuchstellerin beim Kantonsgericht ein Gesuch um (super-)provisorische Massnahmen betreffend Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verstoss gegen das UWG ein (GPR 2023 3, KG-act. 1). Mit Verfügung vom 25. Mai 2023 wurde das Gesuch um superprovisorische Massnahmen wie folgt gutgeheissen (GPR 2023 3, KG-act. 5):