Es sei darum gegangen, die bevorstehende Einvernahme der Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft zu besprechen (KG-act. 1 Rz. 15). Auch hinsichtlich dieser Position gilt das zuvor unter E. 2.d/cc in fine Gesagte: Eine zweistündige (Vor-)Besprechung ist zwar angesichts dessen, dass schon zuvor Besprechungen und Kontakte mit Kantonsgericht Schwyz 7